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Thüringer FG Urteil v. - 1 K 386/11

Gesetze: UStG § 12 Abs. 1UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. aUStG § 12 Abs. 2 Nr. 9 S. 1 UStG § 2 Abs. 3AO § 85BGB § 242

Regelsteuersatz für Eintrittsgelder eines Schaubergwerks

ermäßigter Steuersatz für Eintrittsgelder eines „Heilstollens”

keine Bindungswirkung einer Telefonauskunft eines Finanzamtsmitarbeiters für ein Vorjahr

Leitsatz

1. Eine vom FA telefonisch erteilte, materiell unrichtige Auskunft für ein Vorjahr zum Umsatzsteuersatz für die Umsätze eines Schaubergwerk bindet die Verwaltung nicht nach Treu und Glauben für spätere Jahre.

2. Betreibt eine Verwaltungsgemeinschaft in Form eines Betriebs gewerblicher Art ein Schaubergwerk, kann sie sich hinsichtlich der Eintrittsgelder nicht auf § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a (ermäßigter Steuersatz für Theater) berufen. Ein Schaubergwerk mit Schauhöhlen, einer angeschlossenen Ausstellung bergbaulicher Exponate und einem Bergbaulehrpfad stellt keine wissenschaftliche Sammlung dar und ist damit kein Museum i. S. d. § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG, wenn u. a. der Stollenteil als ehemalige Bergwerksanlage ein von Menschenhand geschaffenes Industriedenkmal darstellt, das dem Schaubergwerk noch keinen musealen Charakter in Gestalt einer wissenschaftlichen Sammlung verleiht, der Grottenteil seine Tropfstein- und Sinterbildungen auf Grund der besonderen geologischen Verhältnisse auf natürliche Weise im Laufe der Jahrhunderte erhalten hat und als Naturdenkmal zu beurteilen ist und da ferner die Lehrpfade ohnehin keine Museen sind, sondern lediglich bereits Vorhandenes als natürliche Gegebenheiten oder in Verbindung mit einem von Menschenhand geschaffenen ehemaligen Tagebaugelände zeigen.

3. Eintrittsgelder für einen Heilstollen können dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 S. 1 UStG unterliegen, wenn in diesem Stollen bei nahezu allergen-, keim- und staubfreien Verhältnissen, mit leichter natürlicher Radioaktivität und einer Luftfeuchtigkeit zwischen 98% und 99% Inhalationen ermöglicht werden, die sich nachweislich bei verschiedenen Atemwegserkrankungen für eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der Besucher eignen.

Fundstelle(n):
VAAAE-70504

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Thüringer FG, Urteil v. 15.03.2012 - 1 K 386/11

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