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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 16 K 180/12

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8a

Teilweise Regelsteuersatz für Zweckbetrieb – kein Ausschluss der Steuerbegünstigung durch Organschaft

Leitsatz

  1. Zur Steuerermäßigung gemäß § 12 Nr. 8a UStG für Leistungen, die i.R. eines Zweckbetriebs ausgeführt werden.

  2. Schließt das Gesetz die Steuerbegünstigung insoweit aus, als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird, so verliert gemäß § 64 Abs. 1 AO die Körperschaft die Steuervergünstigung für die dem Geschäftsbetrieb zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen, soweit der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kein Zweckbetrieb ist.

  3. Zu der Frage, wann ein Zweckbetrieb nach i. S. des § 65 AO gegeben ist.

  4. Zweckbetriebe sind Integrationsprojekte i. S. des § 132 Abs. 1 SGB IX, in der mindestens 40 v. H. der Beschäftigten besonders betroffene Schwerbehinderte Menschen i. S. des § 132 Abs. 1 SGB IX sind.

  5. Zur Bestimmung eines Integrationsprojektes i. S. des § 132 Abs. 1 SGB IX.

  6. Die Veräußerung hochwertiger Anlagegegenstände dient nicht der Erfüllung eines Integrationsprojekts und ist daher umsatzsteuerbegünstigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 12 Nr. 49
LAAAE-70503

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 30.05.2013 - 16 K 180/12

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