Teilweise Regelsteuersatz für Zweckbetrieb – kein Ausschluss der Steuerbegünstigung durch Organschaft
Leitsatz
Zur Steuerermäßigung gemäß § 12 Nr. 8a UStG für Leistungen, die i.R. eines Zweckbetriebs ausgeführt werden.
Schließt das Gesetz die Steuerbegünstigung insoweit aus, als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird, so verliert
gemäß § 64 Abs. 1 AO die Körperschaft die Steuervergünstigung für die dem Geschäftsbetrieb zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen,
soweit der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kein Zweckbetrieb ist.
Zu der Frage, wann ein Zweckbetrieb nach i. S. des § 65 AO gegeben ist.
Zweckbetriebe sind Integrationsprojekte i. S. des § 132 Abs. 1 SGB IX, in der mindestens 40 v. H. der Beschäftigten besonders
betroffene Schwerbehinderte Menschen i. S. des § 132 Abs. 1 SGB IX sind.
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