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Bestimmung des Kreditrisikos für unbedingte Termingeschäfte
I. Einführung
Ebenso wie originäre Finanzinstrumente, für die ein Ausfallrisiko (default risk) in der vereinbarten (Effektiv-)Verzinsung explizit berücksichtigt wird, unterliegen auch Derivate einem Kreditrisiko. Die Bewertung (measurement) von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt – mit restriktiver Ausnahme im noch geltenden Recht (IAS 39.46(c)) – zum beizulegenden Zeitwert (fair value). Fehlt es an einem beobachtbaren Marktpreis für ein Derivat, ist der fair value über den Rückgriff auf ein Bewertungsverfahren (valuation technique) zu bestimmen, das mit den erwarteten (Netto-)Zahlungen verbundene credit risk ist als Bewertungsparameter besonders zu berücksichtigen (IFRS 13.B13(d)). Anders als für originäre (Finanz-)Instrumente ist im fair value aber nicht ein einseitiges (unilaterales), sondern ein bilaterales (Ausfall-) Risiko der beteiligten Parteien zu erfassen. Da ein (unbedingtes) Termingeschäft in Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiswerts (underlying) zu künftigen Zu- aber auch Abflüssen führen kann, ist hinsichtlich des default risk zu unterscheiden zwischen einem
credit value adjustment (CVA), welches das Risiko des Kontrahenten ausdrückt,...