Fallsammlung Einkommensteuer
17. Aufl. 2014
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Kapitel 2: Steuerpflicht
Vorbemerkungen
Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer. Das EStG unterscheidet zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht. Die persönliche Steuerpflicht betrifft die Frage, welcher Personenkreis unter das EStG fällt, also der deutschen Einkommensbesteuerung als Steuerschuldner unterliegt. Die sachliche Steuerpflicht betrifft die Frage, ob ein Tatbestand verwirklicht ist, der eine Einkommensteuerschuld entstehen lässt.
Der persönlichen Steuerpflicht unterliegen nur natürliche Personen (§ 1 BGB), unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und ähnlichen Merkmalen. Dabei wird zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterschieden. Ohne Bedeutung für die Steuerpflicht ist grundsätzlich die bürgerlich-rechtliche Geschäftsfähigkeit oder Volljährigkeit.
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG) setzt einen Wohnsitz i. S. von § 8 AO oder einen gewöhnlichen Aufenthalt i. S. von § 9 AO im Inland voraus. Sie erstreckt sich im Prinzip auf sämtliche Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 EStG, die im Inland und Ausland erzielt werden (sog. Welteinkommen), soweit nicht für bestimmte Einkünfte abweichende Regelungen bestehen, z. B. in Doppelbesteuerungsabkommen.
Die unbeschränkte St...BStBl 1992 II 548