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Gesellschaftsrecht | Einstimmiger Gesellschafterbeschluss für Gestattung einer Due-Diligence-Prüfung
Die Weitergabe von Informationen an einen gesellschaftsfremden Erwerbsinteressenten zum Zwecke einer Due-Diligence-Prüfung bedarf jedenfalls bei Fehlen einer eindeutigen Satzungsbestimmung eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter.
Dem Gesellschafter ist die Weitergabe der im Rahmen des § 51a GmbHG erhaltenen Informationen an einen Kaufinteressenten untersagt (vgl. , GmbHR 2009 S. 261). Verstößt er gegen dieses Weitergabeverbot oder droht ein solcher Verstoß, kann die GmbH dies dem Gesellschafter, wie auch im [i]infoCenter „Due Diligence (HGB)“ NWB DAAAD-83493Streitfall, wegen einer Treuepflichtverletzung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes untersagen (lassen); auch die (eigenmächtige) Weitergabe an den Kaufinteressenten durch den Geschäftsfüh...