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BFH 9.4.2014 X R 40/11, NWB 32/2014 S. 2386

Einkommensteuer | Nahrungsmittelmehrbedarf eines Gewichthebers steuerlich nicht berücksichtigungsfähig

Nach dem ist ein durch sportliche Betätigung bedingter Nahrungsmittelmehrbedarf einkommensteuerrechtlich nicht berücksichtigungsfähig. Verpflegungsmehraufwendungen sind auch dann, wenn sie eine betriebliche oder berufliche Komponente enthalten, ausnahmslos gemischt veranlasst, da jede Nahrungsaufnahme für sich genommen jeweils zu einem gewissen Teil auch den – privaten – Grundbedarf des Menschen deckt.

Anmerkung:

Der BFH hat keine Zweifel, dass die Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 EStG verfassungsgemäß ist, auch soweit sie einen tatsächlichen beruflichen bzw. betrieblichen Aufwand entgegen dem Prinzip der Leistungsfähigkeit vom Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug ausschließt. Für die im Rahmen der Gewinnerzielungsabsicht vorzunehmende Erge...

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