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Geldwerter Vorteil für die Gestellung eines Kraftfahrzeugs mit Fahrer
Mit Urteil VI R 44/11 vom NWB QAAAE-42779 hatte der BFH entschieden, dass die arbeitgeberseitige Gestellung eines Fahrers für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstelle dem Grunde nach zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil führt, der nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort zu bemessen ist. Maßstab zur Bewertung ist damit grds. der Wert einer von einem fremden Dritten bezogenen vergleichbaren Dienstleistung; dieser Wert kann, muss aber nicht den zeitanteiligen Personalkosten des Arbeitgebers für den Fahrer entsprechen.
Zur Anwendung der Rechtsprechung in allen offenen Fällen hat die Verwaltung nun ein auf den datiertes BMF-Schreiben NWB WAAAE-69848 veröffentlicht. Es können demnach insgesamt im Kalenderjahr einheitlich für entsprechend als steuerpflichtig definierte Fahrten die anteiligen tatsächlichen Lohn- und Lohnnebenkosten des Chauffeurs im Verhältnis der fraglichen Einsatzdauer des Fahrers zu seiner Gesamtarbeitszeit als Wert angesetzt werden (so auch bereits gefordert von Paus StWa 7–8/1996 S. 113, 118). Alternativ kann die Fahrergestellung durch Ansatz bestimmter prozentualer Zuschl...