Einkünfte aus Kapitalvermögen – Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen (sog. Floater) – Negative Marktrendite – Voraussetzung
des Vorliegens einer Kapitalforderung i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Leitsatz
Finanzprodukte, bei denen sowohl die Kapitalrückzahlung als auch die Zahlung eines Entgelts von einem ungewissen Ereignis
abhängen, fielen bis einschließlich 2008 nicht in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG a.F., da die Berücksichtigung
eines Veräußerungsverlusts als negative Marktrendite das Vorliegen einer Kapitalforderung i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
voraussetzt.
Als tief nachrangige, eigenkapitalähnliche Verbindlichkeiten ausgestaltete variabel verzinsliche Schuldverschreibungen (sog.
Floater) mit unendlicher Laufzeit, die im Falle der Insolvenz der Emittenten nur dann zurückgezahlt werden, wenn zuvor alle
nicht-nachrangigen und bestimmte nachrangige Verbindlichkeiten vollumfänglich bedient worden sind, und bei denen die Zinszahlungen
daran geknüpft sind, dass die Eigenkapitalausstattung der Emittenten – nach Bedienung aller vorrangigen und bestimmter gleichrangiger
Anleger - eine Ausschüttung ermöglicht, erfüllen nicht die Voraussetzungen einer sonstigen Kapitalforderung i. S. von § 20
Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 48 DStRE 2015 S. 140 Nr. 3 EFG 2014 S. 993 Nr. 12 EStB 2014 S. 454 Nr. 12 FAAAE-69991
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 31.08.2012 - 3 K 4554/11 E
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