Feststellung des Sonderausweises bei der Abwärtsverschmelzung einer Mutter- auf die Tochtergesellschaft
Verminderung des steuerlichen Einlagenkontos der aufnehmenden Gesellschaft um die Einlagen des übertragenden Rechtsträgers
und dessen früheren Anteilseignern
Leitsatz
1. Bei der Abwärtsverschmelzung einer Mutter- auf die Tochtergesellschaft ist nach § 29 Abs. 2 S. 3 KStG das steuerliche Einlagekonto
der Tochtergesellschaft um die Einlagen des übertragenden Rechtsträgers und von dessen früheren Anteilseignern zu mindern,
da mit der Verschmelzug die Person des Einlegenden und des Einlageempfängers zusammenfallen.
2. Eine teleologische Reduktion des § 29 Abs. 2 S. 3 KStG ist nicht geboten, da keine Notwendigkeit besteht, bei einer Abwärtsverschmelzung
auch die Einlagen früherer Anteilseigner im steuerlichen Einlagekonto der Tochtergesellschaft zu erhalten und die neuen Anteilseigner
dadurch zu begünstigen, dass ihnen auch diese wie „eigene” Einlagen (mit der Möglichkeit einer späteren steuerfreien Ausschüttung)
zugerechnet werden, obwohl sie hierfür keine Leistungen erbracht haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2197 Nr. 37 DB 2014 S. 12 Nr. 31 DB 2014 S. 1902 Nr. 34 EFG 2014 S. 1612 Nr. 18 GmbH-StB 2014 S. 299 Nr. 10 GmbHR 2014 S. 997 Nr. 18 UAAAE-69986
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.06.2014 - 3 K 3223/12
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