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Beraterhaftung bei (Nicht-)Anwendung des Sanierungserlasses
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAE-69915 Dem NWB IAAAE-62939 lag eine häufige Beratungssituation zugrunde: Ein Unternehmen in der Krise hat es erreicht, dass einer seiner Gläubiger auf eine Forderung verzichtet, um einen Beitrag zur Sanierung zu leisten. Ein Steuerberater soll nun dafür sorgen, dass dieser Verzicht, also ein steuerlicher Ertrag ohne Zufluss von Liquidität, keine Steuern auslöst. Der Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums (Schreiben vom - IV A 6 - S 2140-8/03, BStBl 2003 I S. 240 NWB XAAAA-88108) gibt dafür eine Grundlage. Allerdings forderte das Finanzamt Unterlagen zum Nachweis des Sanierungszwecks. Der Steuerberater leitete diese Anfrage an den Mandanten weiter, aber ohne Erläuterungen. Auch als der Ablehnungsbescheid kam, belehrte der Steuerberater seinen Mandanten nicht, insbesondere nicht über die Möglichkeiten, durch Einspruch doch noch die Steuer vermeiden zu können.
Ausführlicher Beitrag s..
Beraterhaftung und Sanierungserlass
[i]BGH: Steuerberater haftetDafür haftet der Steuerberater, entschied nun der BGH. Das Verschulden liege in der fehlenden Beratung und Belehrung. Das habe auch zu einem Schaden des Mandanten geführt. Dieser Schaden ist hier nicht ga...