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Lohnsteuer | Haftungsinanspruchnahme für einzubehaltende Lohnsteuer des Geschäftsführers
Bei der Haftungsinanspruchnahme nach § 191 Abs. 1 AO i. V. mit § 42d EStG für einzubehaltende Lohnsteuer des Geschäftsführers muss das Finanzamt in den Fällen, in denen die Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers streitig ist, Feststellungen zu den durch die Rechtsprechung aufgestellten Merkmalen der Unselbständigkeit treffen. S. 2309Unterlässt es dies und unterstellt stattdessen die Arbeitnehmereigenschaft, ist nach dem die im Rahmen der Haftung nach § 191 Abs. 1 AO zu treffende Ermessungsentscheidung fehlerhaft, weil die unzureichende Sachverhaltsermittlung unmittelbaren Einfluss auf die Ermessensentscheidung hat. Auch die fehlende Mitwirkung der Person, die das Finanzamt als Haftenden in Anspruch nehmen will, führt nicht dazu, dass das Finanzamt die Arbei...