Arbeitshilfe - Stand: 09.12.2015

Zweitwohnungsteuer: Ausnahmeregelung für Verheiratete?

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Zweitwohnungsteuer: Ausnahmeregelung für Verheiratete

Sind die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Hamburger Zweitwohnungsteuer nach § 2 Abs. 5c HmbZWStG erfüllt, wenn der verheiratete Kläger mit seiner Ehefrau, von der er nicht dauernd getrennt ist, in der gemeinsamen Wohnung in Köln lebt und die Nebenwohnung in Hamburg nur aus beruflichen Gründen unterhält?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
AAAAE-69864