Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 99/13 EFG 2014 S. 1473 Nr. 17

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Vermietung und Verpachtung: Strafverteidigungskosten als Werbungskosten?

Leitsatz

  1. Strafverteidigungskosten können bei VuV als WK abgezogen werden, wenn zwischen den Aufwendungen und den Einnahmen ein objektiver Zusammenhang besteht.

  2. Strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen, können Erwerbsaufwendungen begründen. Aufwendungen die durch strafbare Handlungen ausgelöst werden, sind nicht ohne weiteres der privaten Lebensführung zuzuordnen.

  3. Strafverteidigungskosten unterliegen dem WK–Abzug, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Stpfl. zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst gewesen ist.

  4. Der erforderliche Erwerbsbezug zwischen Strafverteidigungskosten und den Einnahmen aus VuV ist gegeben, wenn die dem Stpfl. zur Last gelegte Tat – hier: Steuerhinterziehung durch Vorspiegeln eines Mietverhältnisses mit dem Ziel, an sich privat veranlasste Erhaltungsaufwendungen steuerlich abziehen zu können - ausschließlich und unmittelbar nur aus der Erwerbstätigkeit heraus erklärbar ist.

  5. Der Erwerbsbezug ist zu verneinen, wenn die Erwerbstätigkeit nur die Gelegenheit zur Straftat schafft.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1814 Nr. 31
EFG 2014 S. 1473 Nr. 17
KÖSDI 2014 S. 19034 Nr. 10
PStR 2014 S. 227 Nr. 9
DAAAE-69594

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 14.05.2014 - 9 K 99/13

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen