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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 144/13

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1SGB X § 31SGB X § 37SGB X § 39; SGB III § 38 Abs. 3 Satz 2

Kindergeld: Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung bei Pflichtverletzung des volljährigen Kindes?

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG.

  2. Der Kindergeldanspruch setzt eine Meldung bei der Arbeitsagentur voraus. Das Kind muss sich tatsächlich bei der Arbeitsagentur gemeldet haben.

  3. Das Nichterscheinen eines Kindes zum Termin bei der Arbeitsvermittlung ohne Angabe von Gründen kann eine Pflichtverletzung i. S. des § 38 Abs. 2 Satz 1 SGB III begründen.

  4. Die Wirksamkeit der Abmeldung und Einstellung der Arbeitsvermittlung verlangt indes die Bekanntgabe des Verwaltungshandelns an den Arbeitsuchenden.

  5. Die schuldhafte Versäumung eines Vorsprachetermins bei fehlender Bekanntgabe der Vermittlungseinstellung durch die Arbeitsagentur kann nicht zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAE-69593

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 02.04.2014 - 9 K 144/13

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