Rücknahme des Einspruchs gegen Ausgangsbescheid beendet Einspruchsverfahren bzgl. Ausgangs- und Änderungsbescheid
Steuerbescheid ist unwirksam, wenn das FA vor Bekanntgabe widerruft
Leitsatz
1. Ein unzulässiger Einspruch gegen einen Änderungsbescheid wird nicht dadurch zulässig, dass der gegen den Ausgangsbescheid
gerichtete Einspruch zurückgenommen wird. Mit dessen Rücknahme tritt die Bestandskraft des angefochtenen Bescheids in Gestalt
des Änderungsbescheids ein.
2. Ein Steuerbescheid wird nicht wirksam, wenn das Finanzamt dem Adressaten gegenüber noch vor dessen Bekanntgabe den Bekanntgabewillen
widerruft.
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