Leasingsonderzahlung bei der Berechnung des geldwerten Vorteil aus der Fahrzeugüberlassung nach der sog. Fahrtenbuchmethode
Leitsatz
1. Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkw nach der sog. Fahrtenbuchmethode
sind grundsätzlich nur die als Betriebsausgaben tatsächlich abgesetzten Aufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG zu erfassen.
2. Hat der bilanzierende Arbeitgeber für die als vorausgezahltes Nutzungsgeld anzusehende Leasing-Sonderzahlung einen aktiven
Rechnungabgrenzungsposten gebildet, ist die Sonderzahlung nur anteilig entsprechend dem beim Arbeitgeber verursachten wirtschaftlichen
Aufwand in die Bemessung des geldwerten Vorteils einzubeziehen.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 20/2014 S. 935 DStR 2014 S. 6 Nr. 39 DStRE 2014 S. 1409 Nr. 23 EFG 2014 S. 1467 Nr. 17 EStB 2014 S. 453 Nr. 12 KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 8 KÖSDI 2014 S. 19033 Nr. 10 SAAAE-69563
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.12.2013 - 9 K 9224/10
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