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Steuergesetzänderungen durch den Beitritt Kroatiens zur EU
Der Bundesrat hat am dem vom Bundestag am beschlossenen Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf sind durch den Beschluss des Finanzausschusses vom aber noch einige materielle Änderungen in das Gesetz aufgenommen worden (BT-Drucks. 18/1529, 18/1776). U. a. sollen damit die durch ein Urteil des BFH entstandenen Unklarheiten bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen (Reverse-Charge bei Bauträgern) beseitigt werden. Des Weiteren fallen Steuervorteile bei verkauften Lebensversicherungen weg und Hörbücher profitieren demnächst vom ermäßigten Umsatzsteuersatz. Insgesamt beschlossen die Koaliti...