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NWB BB 8/2014 S. 229

Alterssicherung: Entgeltumwandlung möglich

Ein Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass er einen Teil des Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung investiert.

Der Vorteil für den Arbeitnehmer neben dem Aufbau einer Altersversorgung: Der Sicherungsbetrag wird vom Bruttogehalt abgezogen, und es fallen keine Steuern und Sozialabgaben an.

Allerdings muss der Arbeitnehmer die Mitarbeiter nicht auf diese Möglichkeit hinweisen.

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