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Alterssicherung: Entgeltumwandlung möglich
Ein Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass er einen Teil des Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung investiert.
Der Vorteil für den Arbeitnehmer neben dem Aufbau einer Altersversorgung: Der Sicherungsbetrag wird vom Bruttogehalt abgezogen, und es fallen keine Steuern und Sozialabgaben an.
Allerdings muss der Arbeitnehmer die Mitarbeiter nicht auf diese Möglichkeit hinweisen.