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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 5 K 1165/10 EFG 2014 S. 1497 Nr. 17

Gesetze: AO § 162 Abs. 2, AO § 146 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, FGO § 96 Abs. 1 S. 1

Hinzuschätzung wegen nicht ordnungsmäßiger Kassenführung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz

Eine Kassenführung ist nicht ordnungsgemäß, wenn mehrfach und betragsmäßig vereinzelt erhebliche Kassenfehlbeträge zu verzeichnen sind. Auch wenn eine Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs nicht besteht, wenn ein Steuerpflichtiger zulässigerweise seinen Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, berechtigt die fehlende Ordnungsmäßigkeit solcher gleichwohl geführten Aufzeichnungen zur Hinzuschätzung nach § 162 AO.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1497 Nr. 17
MAAAE-68930

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 19.05.2014 - 5 K 1165/10

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