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FG Sachsen-Anhalt 28.10.2013 1 K 492/08, BBK 14/2014 S. 646

Bilanzierung | AfA auf Pachteinbauten nach Gebäudegrundsätzen

Die AfA auf Pachteinbauten richtet sich nach den Grundsätzen für die Gebäude-AfA und beträgt daher jährlich 3 % gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG.

Das FG des Landes Sachsen-Anhalt lehnte eine Abschreibung auf der Grundlage der Dauer des Pachtvertrags ab. Nicht anwendbar war damit § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, nach dem eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden kann.

Im [i]Dauer des Pachtvertrags unerheblich Streitfall schloss die Klägerin einen Pachtvertrag für eine Pension über 12 Jahre ab. Ihre Pächtereinbauten wollte sie dementsprechend auf 12 Jahre abschreiben. Das FA und das FG erkannten hingegen nur einen AfA-Satz von 3 % an. Entscheidend war die objektive Nutzbarkeit der errichteten Pension und nicht die Dauer des Pachtvertrags.

Hinweis:

Das [i]FG folgt BFH-Rechtsprechung FG schließt sich der BFH-Rechtsprechung an. Der BFH hatte die Herstellungskosten für ein G...

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