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BBK 14/2014 S. 652

Lohn und Gehalt | Neuregelung zur Künstlersozialversicherung – Ausweitung der Prüfungen

[i]Altersversorgung der Künstler und Publizisten Die Künstlersozialabgabe dient der sozialen Absicherung der derzeit rund 180.000 selbständigen Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Der Versicherte trägt auch hier die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird einerseits in Höhe von 20 % durch einen Bundeszuschuss und andererseits in Höhe von 30 % durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Bemessungsgrundlage der als Umlage erhobenen Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Im Koalitionsvertrag vom war u. a. enthalten, dass durch eine regelmäßige Prüfung aller abgabepflicht...

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