USt direkt digital Nr. 13 vom Seite 1

Vereinfachung des europäischen Mehrwertsteuer-Systems ab 2015

Stephan Gerski | Produktmanager | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

um noch mal kurz auf die Halbfinal-Gala der Deutschen Mannschaft gegen den Gastgeber und Rekordweltmeister Brasilien zurückzukommen, bleibt nur zu sagen, dass das wohl ein Sieg für die Ewigkeit gewesen ist. Diese großartige Leistung wird hoffentlich am Sonntag nach 24 Jahren mit dem Gewinn des vierten WM-Titels veredelt.

Um den Aufwand für Unternehmen zukünftig zu verringern, hat die Europäische Kommission eine Vereinfachung des Mehrwertsteuer-Systems in der EU angekündigt. Die Änderungen, die alle im EU-Raum tätigen Firmen betreffen, sollen am in Kraft treten. Als Neuerung wird in Zukunft nicht mehr der Sitz des Dienstleistungserbringers sondern der Ort des Kunden für die Mehrwertsteuer-Berechnung gelten. Telekommunikationsdienste, Rundfunkdienste und elektronisch erbrachte Dienstleistungen sind von der Anpassung betroffen. Die Kommission verspricht sich von den Maßnahmen unter anderem die Senkung der steuerliche Belastung von im europäischen Binnenmarkt aktiven Unternehmen.

Gemäß einer Verfügung der OFD Niedersachsen entfällt die Genehmigung zur Ist-Besteuerung automatisch bei Wegfall der Voraussetzungen des § 20 UStG. Dies hängt jedoch davon ab, ob die Genehmigung eine „automatische Wegfall-Klausel“ enthält. Danach richtet sich auch, wie in den Folgejahren zu verfahren ist.

In ihrem Beitrag „Das Ende der Ist-Besteuerung – Pflicht zum automatischen Wechsel?“ erläutern Prof. Dr. Oliver Zugmaier und Anna Haunstein die Zulässigkeit der „automatischen Wegfall-Klauseln“ und stellen die Konsequenzen für die Praxis dar.

Beste Grüße

Stephan Gerski

Fundstelle(n):
USt direkt digital 13 / 2014 Seite 1
NWB FAAAE-68701