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Erbschaftsteuerlicher Verschonungsabschlag bei Betriebsvermögen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-68670Mit Gerichtsbescheid vom - 3 K 204/11 Erb NWB LAAAE-44408 hat das FG Münster entschieden, dass der erbschaft- und schenkungsteuerliche Verschonungsabschlag nach § 13a ErbStG auch dann rückwirkend zu versagen ist, wenn die Veräußerung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft durch die Rechtsnachfolger des verstorbenen Erben innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist erfolgt.
Ausführlicher Beitrag s..
Entscheidung des FG Münster vom 12. 6. 2013 - 3 K 204/11 Erb
[i]FG Münster, Gerichtsbescheid vom 12. 6. 2013 - 3 K 204/11 Erb NWB LAAAE-44408In der Entscheidung des NWB LAAAE-44408 ging es um einen Sachverhalt, bei dem die Erblasserin E ihre GmbH-Anteile, die den Voraussetzungen der begünstigten Übertragung von Betriebsvermögen entsprachen, ihrer Erbin F vermachte. Letztere verstarb jedoch ebenfalls nicht einmal zehn Monate nach dem ersten Erbfall. Sie vermachte dieselben Anteile wiederum ihren Erben, den Klägern im gegenständlichen Verfahren vor dem FG Münster.
Kurze Zeit nach dem Erbfall veräußerten diese Erben die GmbH-Anteile. Zu beurteilen sind dabei zwei Erbfälle. Einmal der Übergang von E auf F und danach von F auf die Kläger. Durch...