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Insolvenzrecht | Absonderungsrecht beim Factoring
Der vom Lieferanten abgeleitete Eigentumsvorbehalt des Factors im Rahmen eines echten Factoringvertrags berechtigt in der Insolvenz des Forderungsschuldners zur Aussonderung des Vorbehaltseigentums. Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die M-GmbH lieferte Pkw an Vertragshändler unter Eigentumsvorbehalt und verkaufte ihre Forderungen im Wege des echten Factorings an die Klägerin. Durch Abtretung der Herausgabeansprüche gegen die Händler übertrug sie außerdem jegliches gegenwärtige und künftige Eigentum an den Fahrzeugen an diese. Im Jahr 2009 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vertragshändlerin A (Schuldnerin) eröffnet und die Beklagte zur Verwalterin bestellt. Nachdem die Klägerin dieser gegenüber vom Kaufvertrag zurückgetreten und Her...