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Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für eine Betreuungspauschale bei betreutem Wohnen in einer Seniorenresidenz
Mit Urteil vom hat das FG Nürnberg in der Sache 6 K 1026/13 NWB HAAAE-66188 entschieden, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG auch für eine Betreuungspauschale in Anspruch genommen werden kann, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einer Seniorenresidenz erwächst, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.
Der Kläger bewohnt im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ eine Drei-Zimmer-Wohnung in einer Seniorenresidenz. Neben dem Mietvertrag besteht ein weiterer Vertrag, in dem u. a. das Vorhalten von Betreuungspersonal für den Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung geregelt ist. Die Betreuungspauschale dient vor allem dazu, das entsprechende Fachpersonal rund um die Uhr für Notfälle bereit zu halten und dessen Organisation zu gewährleisten. Der dazugehörige 24-Stunden-Notruf ist nicht direkt in der Wohnung des Steuerpflichtigen untergebracht, er befindet sich aber auf dem Bereich der Seniorenanlage. Der Kläger möchte die ihm dafür in Rechnung gestellten Aufwendungen steuerlich geltend machen.
Das Finanzamt widersprach dieser Auffassung und wies darauf hin, d...