Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren – Verfassungsmäßigkeit der Körperschaftsteuererhöhung
durch Ausschüttungsfiktion gemäß § 38 Abs. 5 und 6 KStG i.d.F. des JStG 2008 – Beschränkung der Optionsregelung des § 34 Abs.
16 KStG auf bestimmte Wohnungsunternehmen
Leitsatz
Die Körperschaftsteuererhöhung gemäß § 38 Abs. 5 und 6 KStG i.d.F. des JStG 2008, durch die im Rahmen des Systemwechsels
vom Anrechnungs- zum Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren die ausschüttungsabhängige Nachversteuerung bisher unversteuerten Eigenkapitals
mit 30 % des ausgeschütteten Eigenkapitals durch eine pauschale Abschlagzahlung i.H.v. 3/100 des nach § 38 Abs. 4 Satz 1 KStG
festgestellten Endbetrags ersetzt wird, stellt keine verfassungswidrige Vermögensbesteuerung dar und entfaltet keine verfassungsrechtlich
unzulässige Rückwirkung (Anschluss an , EFG 2013, 155).
Die Beschränkung der Optionsregelung des § 34 Abs. 16 KStG i.d.F. des JStG 2008 auf bestimmte Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft
verletzt nicht Art. 3 GG (Anschluss an , EFG 2013, 155, und ).
Eine analoge Anwendung des § 34 Abs. 16 KStG i.d.F. des JStG 2008 zugunsten eines nicht zum begünstigten Personenkreis gehörenden
Unternehmens im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung würde zudem die Wahrung der am abgelaufenen gesetzlichen
Antragsfrist voraussetzen.
Fundstelle(n): DB 2014 S. 13 Nr. 27 DStR 2015 S. 8 Nr. 20 DStRE 2015 S. 929 Nr. 15 EFG 2014 S. 1506 Nr. 17 GStB 2014 S. 351 Nr. 10 GmbH-StB 2014 S. 298 Nr. 10 Ubg 2015 S. 496 Nr. 8 Ubg 2015 S. 546 Nr. 9 OAAAE-68455
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 18.03.2014 - 6 K 2087/11 F
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