Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen vom
Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren soweit die
Ausschüttung des Körperschaftsteuerguthabens auf ein Sechstel der
Gewinnausschüttung beschränkt wird
Die gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung einer Körperschaftsteuerminderung gem. § 37 Abs. 2 S. 1 KStG in Höhe von
einem Sechstel der Gewinnausschüttung bzw. der Liquidationsrate verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz auch wenn
im Falle der Liquidation bei der Schlussverteilung kein ausreichendes Eigenkapital mehr vorhanden ist, um das verbleibende
Körperschaftsteuerguthaben vollständig zu nutzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2014 S. 298 Nr. 10 ZAAAE-68447
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 12.02.2014 - 4 K 1691/12
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