EuGH - C-228/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: ZK Art 204 Abs 1 Buchst a, EWGV 2913/92 Art 204 Abs 1 Buchst a, UStG § 1 Abs 1 Nr 4, UStG § 21, ZK Art 236, EWGV 2913/92 Art 236, RL 2006/112/EG Art 71 Abs 1 UAbs 2, RL 2006/112/EG Art 30, RL 2006/112/EG Art 167, RL 2006/112/EG Art 168, RL 2006/112/EG Art 2 Abs 1 Buchst d
Rechtsfrage
Gilt Einfuhrmehrwertsteuer für Gegenstände, die als Nichtgemeinschaftsware unter zollamtlicher Überwachung wiederausgeführt worden sind, für die jedoch wegen einer Pflichtverletzung nach Art. 204 ZK - hier: Unterlassen der fristgerechten Erledigung des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens durch Gestellung bei der zuständigen Zollstelle vor der Verbringung ins Drittland - eine Zollschuld entstanden ist, als im Sinne von Art. 236 Abs. 1 ZK in Verbindung mit den Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG nicht gesetzlich geschuldet, jedenfalls wenn als Schuldner derjenige in Anspruch genommen wird, dem die verletzte Pflicht oblag, ohne dass er über die Gegenstände verfügungsberechtigt war?
Drittland; Einfuhrmehrwertsteuer; Nichtgemeinschaftsware; Pflichtverletzung; Verbringen; Zollamtliche Überwachung; Zollschuld
Fundstelle(n):
OAAAE-68416