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PiR 7/2014 S. 216

EFRAG erbittet Stellungnahmen zu diversen Übernahmeempfehlungen

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) hat in Bezug auf

  • die Änderungen an IAS 16 und IAS 38 zur Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden und

  • die Änderung an IFRS 11 zur Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellt,

nun um Stellungnahmen zur jeweiligen Übernahmeempfehlung gebeten. Nach Auffassung der EFRAG sind die technischen Voraussetzungen zur jeweiligen Übernahme in EU-Recht im Rahmen des due processes gegeben. Insbesondere vor dem Hintergrund von Kosten/Nutzen Erwägungen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden, erwägt die EFRAG eine Übernahmeempfehlung. Stellungnahmen können bei der EFRAG bis zum (IAS 16/IAS 38) bzw. zum (IFRS 11) eingereicht werden.

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