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Steuerrechtliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen dem Inhaber einer Arztpraxis und dessen Angehörigen
Immer häufiger werden der Ehegatte oder die Kinder des Praxisinhabers mit in die Tätigkeit innerhalb der Arztpraxis eingebunden. Insbesondere bei der Verwaltung und Organisation werden Hilfsleistungen von Familienangehörigen in Anspruch genommen. Auch bei der relativ aufwendigen Bürotätigkeit und der Buchhaltung, sowie bei der Terminorganisation wird auf die Mithilfe der Angehörigen, vorwiegend des Ehegatten des Praxisinhabers, zurückgegriffen.
Dabei stellt sich jedoch die Frage, wie die vertraglichen Vereinbarungen auszugestalten sind, so dass diese den steuerlichen Anforderungen entsprechen und einem Vergleich mit einem Arbeitsverhältnis zwischen fremden Dritten standhalten.
Im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des BFH und unter Hinweis auf das aktuelle , BStBl 2013 II 1015, NWB DokID: NWB SAAAE-47229 werden die Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen unter Angehörigen stetig präzisiert und fortentwickelt.
Überblick
Angehörigen bleibt es unbenommen, ihre Rechtsverhältnisse so zu gestalten, dass sie steuerrechtlich möglichst günstig sind. Für den Inhaber der Arztpraxis besteht die Möglichkeit, neben den üblich...