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Haftungsrecht | Kein Schadensersatz für Kapitalanleger bei widersprüchlichem Verhalten
Ein Anlageinteressent, der ein Anlagegeschäft abschließt, obwohl ihm die Bank eine Auskunft über die Höhe der an sie fließenden Provision ausdrücklich verweigert, kann später keinen Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung über die Rückvergütung verlangen. Im entschiedenen Fall nahm der Kläger die beklagte Bank auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung und wegen Verschweigens von Rückvergütungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Anteils in Höhe von 1 Mio. DM an dem Medienfonds M. KG [i]Schwintowski, NWB 12/2012 S. 996im Jahr 2000 in Anspruch. Die Bank hatte für den Vertrieb eine Provision von 7 % bezogen auf die vermittelte Bareinlage erhalten. Eine Auskunft darüber wurde dem Kläger auf seine Nachfrage hin ausdrücklich verweigert. Das Berufungsgericht hat der Klage st...