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Lohnsteuer | Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der verbilligte Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber (oder einem Dritten) kann zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit § 8 Abs. 1 EStG führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer „für“ seine Arbeitsleistung gewährt wird. (2) Ein lohnsteuerbarer Vorteil liegt jedoch nur insoweit vor, als der Arbeitgeber die Aktien tatsächlich verbilligt an den Arbeitnehmer veräußert, mithin der Wert der Aktien den vereinbarten Kaufpreis übersteigt. (3) Ob der Arbeitnehmer das Wirtschaftsgut verbilligt erwirbt oder sich Leistung und [i]Eine ausführliche Besprechung des BFH-Urteils lesen Sie in NWB 29/2014Gegenleistung entsprechen, ist grds. anhand der Wertverhältnisse bei Abschluss des für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäfts zu bestimmen.
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