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Einkommensteuer; | Freistellung von der Bauabzugssteuer (§ 48b EStG)
Die nachhaltige Nichterfüllung der Erklärungspflichten und das Bestehen hoher, nicht nur vorübergehender Rückstände auf dem Gebiet der ESt und LSt rechtfertigen die Prognose, dass auch die künftig zu sichernden Ertragssteueransprüche gefährdet erscheinen. Eine einstweilige Verpflichtung der FinBeh zur Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen kommt deshalb nach dem AE (KV) nicht in Betracht.