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BBK Nr. 13 vom

Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner in der Organschaft

Karl Broemel und Dr. Volker Endert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Voraussetzungen der Organschaft

[i]KonzernbesteuerungDie Organschaft ist das deutsche System der Gruppenbesteuerung und derzeit die gangbarste Methode, um eine Konzernbesteuerung in Deutschland zu realisieren. Obgleich keine Eliminierung konzerninterner Transaktionen erfolgt, werden zumindest die jeweils für die an der Organschaft beteiligten Gesellschaften ermittelten steuerlichen Ergebnisse kumuliert.

[i]VoraussetzungenEntgegen einem in der Literatur häufig konstatierten Reformbedarf hält der Gesetzgeber aktuell an dem Konzept der Organschaft fest. Zur Begründung einer Organschaft bedarf es

  • [i]infoCenter, Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft NWB LAAAB-04863eines nicht steuerbefreiten gewerblich tätigen Unternehmens oder einer gewerblich tätigen natürlichen Person als Organträger,

  • einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in einem Staat der Europäischen Union und Geschäftsleitung im Inland als Organgesellschaft,

  • einer finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft, d. h. dem Organträger steht mittelbar oder unmittelbar seit Beginn des Veranlagungs...

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