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KSR Nr. 7 vom Seite 8

Vorsteueraufteilung

Aufteilungsschlüssel bei einer gemischt genutzten Immobilie

Peter Mann

Verwendet ein Unternehmer eine Eingangsleistung sowohl für vorsteuerschädliche als auch für -unschädliche Ausgangsumsätze, muss die Vorsteuer nach § 15 Abs. 4 UStG aufgeteilt werden. Dabei muss der Anteil der abzugsfähigen Vorsteuer ggf. geschätzt werden. Als Basis für die Schätzung muss ein Aufteilungsschlüssel gefunden werden. Bei Immobilien kommt dabei grundsätzlich ein Umsatz- oder Flächenschlüssel in Betracht.

Der Sachverhalt des Streitfalls

Im Ausgangsverfahren hatte die Klägerin, eine vermögensverwaltende GbR, ein Gebäude errichtet. Sie plante eine Nutzung des Objekts sowohl für steuerpflichtige als auch für steuerfreie Vermietungsumsätze. Das Erdgeschoss war an einen Coffeeshop, einen Kiosk und einen Döner-Imbiss vermietet. Das Obergeschoss vermietete die Klägerin umsatzsteuerfrei an verschiedene private Mieter. Für das Streitjahr 2004 betrug das Gesamtvolumen der Vorsteuern aus den Baukosten des Gebäudes ca. 82.000 €. Vorsteuern, die nicht direkt zugeordnet werden konnten, teilte die Klägerin für das Streitjahr nach einem sog. Umsatzschlüssel auf.

Das Finanzamt führte bei der Klägerin eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durch. Es kürzte die Vorsteuerbeträge. Dabei r...

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