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KSR Nr. 7 vom Seite 5

Tarifermäßigung für zusammengeballte Steuererstattung

BFH nennt Maßstäbe für die Begünstigung mehrjähriger Tätigkeiten bei den Gewinneinkünften

Bernhard Paus

Die Nachaktivierung von Steuererstattungsansprüchen für mehrere Jahre im Anschluss an einen Rechtsstreit kann im Sinne der Tarifermäßigung begünstigt sein, wenn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit vorliegt, die eine Progressionswirkung typischerweise erwarten lässt.

Umsatzsteuer-Erstattung nach einer positiven Entscheidung des EuGH

Nachdem der EuGH 2005 entschieden hatte, die Umsätze der Geldspielautomaten seien von der Umsatzsteuer befreit, aktivierte das Finanzamt Ende 2005 in der Bilanz eines Spielsalons Ansprüche auf Erstattung von Umsatzsteuer für sechs Jahre in Höhe von 72.193 €. Den Antrag, diesen Teil des Gewinns als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit zu begünstigen, lehnte das Finanzamt ab. Das Finanzgericht wies die Klage mit der Begründung ab, der Kläger hätte die Erstattungsansprüche bereits in den Vorjahren aktivieren und damit die Zusammenballung von Einkünften vermeiden können. Darüber hinaus sei die Tarifermäßigung bei bilanzierenden Betrieben allgemein nicht anwendbar.

Keine nachteilige Sonderregelung für bilanzierende Gewerbetreibende

Der BFH hob die Vorentscheidung auf und gab der Klage statt. Abweichend von der älteren Rechtsprechung habe der BFH in ...

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