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Selbstbehalt im Rahmen von Krankenversicherungsbeiträgen
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG gehören zu den Sonderausgaben u. a. Beiträge zur Krankenversicherung, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Strittig war der Sonderausgabenabzug eines Selbstbehalts, durch den der Kläger für sich und seine beiden Töchter geringere Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung erkauft hatte. Das FG Münster hat entschieden, dass der Selbstbehalt im Rahmen von Krankenversicherungsbeiträgen nicht als Sonderausgabe abziehbar ist. Zahlungen aufgrund von Selbst- bzw. Eigenbeteiligungen an entstehenden Kosten sind keine Beiträge zu einer Versicherung.