IFRIC 21 AG1
Anhang A: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist fester Bestandteil der Interpretation und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile der Interpretation.
AG1
Diese Interpretation gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Interpretation in einer früheren Berichtsperiode an, so hat es dies anzugeben.
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FAAAE-67930