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FG Hamburg 11.2.2014 3 V 241/13, BBK 13/2014 S. 599

Umsatzsteuer | Indizien für Scheinrechnungen

Nach dem FG Hamburg kann die Vorsteuer aus Lieferrechnungen nicht geltend gemacht werden, wenn die Lieferungen nicht von dem Rechnungsaussteller erbracht wurden. Für Scheinrechnungen sprechen folgende Indizien:

  • Die von den Lieferanten vorgelegten „Steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ [i]Indizien für Scheinlieferanten und „Gewerbeanmeldungen“ enthalten offensichtliche und zahlreiche Rechtschreibfehler, die gegen die Echtheit der Dokumente sprechen. Worte wie „Überweißungen“ oder [i]Offensichtliche Rechtschreibfehler in amtlichen Dokumenten „Hadelsbriefe“ müssen den Unternehmer misstrauisch machen. Hier gilt also die gleiche Sorgfalt wie bei betrügerischen E-Mails, die angeblich von Behörden stammen und ebenfalls zahlreiche Rechtschreibfehler aufweisen.

  • Die [i]Ausschließlich BarzahlungenRechnungsbeträge in sechsstelliger Höhe sollen bar bezahlt werden.

  • Die „Liefer...

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