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FG Baden-Württemberg 25.2.2014 5 K 284/13, BBK 13/2014 S. 604

Steuerrecht | Zuzahlung zum Dienstwagen als Werbungskosten

Eine Zuzahlung des Arbeitnehmers für die Nutzung eines auch privat nutzbaren Dienstwagens ist als Werbungskosten abziehbar, soweit sie höher ist als der nach der Fahrtenbuchmethode ermittelte geldwerte Vorteil.

Ein Arbeitnehmer durfte einen Dienstwagen auch privat nutzen. Er musste nach einer Dienstvereinbarung aber einen Eigenanteil leisten, der zum einen von seiner Stellung im Unternehmen und zum anderen vom Nettopreis des Pkw abhing; konkret waren [i]Zuzahlung überstieg geldwerten Vorteil dies 4.200 €. Der geldwerte Vorteil nach der Fahrtenbuchmethode betrug hingegen 2.200 €, so dass er 2.000 € noch als Werbungskosten geltend machte.

Das FG gab der Klage statt. Der Arbeitnehmer leistete die Zuzahlung nämlich, um den Dienstwagen [i]Kein Zusammenhang mit der Privatnutzungnutzen und mit ihm zu den Kunden des Arbeitgebers fahren zu können. Die Zuzahlung ...

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