BBK Nr. 13 vom Seite 593

IFRS 15 zu Umsatzerlösen

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Einheitlicher Standard zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden und GoBD

Der [i]Abschluss eines Konvergenzprojekts nach 12 Jahren Volksmund vermutet, dass gut wird, was lange währt, gleichwohl ist die Dauer nicht automatisch ein Gütesiegel. Ob jedenfalls der neue IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ eine „gute“ Lösung ist, mag derzeit noch dahin gestellt bleiben. Zumindest fand nach 12 Jahren Ende Mai ein so genanntes Konvergenzprojekt sein Ende, mit dem die US-Standardsetter FASB und IASB die Bilanzierung von Erlösen harmonisieren wollen. Zudem sollte die Bilanzierung der Erlöse Prinzipien folgen und übersichtlicher, einfacher und in sich widerspruchsfrei sein, Ziele also, die jeder gerne unterschreibt. Ob der neue IFRS 15 sein Versprechen einlösen kann, werden die weitere Analyse und die Umstellungsprojekte zu seiner Einführung zeigen. Die Übergangszeit jedenfalls ist bis Ende 2016 bemessen. In der Rubrik „Konzernabschluss und IFRS“ stellt Frau Prof. Dr. Karin Breidenbach nun ab Seite 631 den neuen IFRS 15 in seinen Grundzügen vor und geht insbesondere auf die fünf Prüfschritte zur [i]Fischer, Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS 15, PiR 7/2014 S. 217 Realisierung der Umsatzerlöse ein. Wer sich vor allem im Hinblick auf die Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen mit dem neuen IFRS 15 befassen möchte, der lese in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift NWB Internationale Rechnungslegung – PiR den Beitrag von Fischer ab Seite 217.

Die [i]Zusammenfassung von GDPdU und GoBS zu GoBD abstrakte Sprache macht die Lektüre von IFRS nicht immer zur reinen Freude. Dass auch die deutsche Finanzverwaltung Augen und Geist ihrer Leser nicht immer mit formvollendeter Prosa umschmeichelt, zeigt der Titel eines BMF-Schreibens, das seit einiger Zeit mit Spannung erwartet wird: Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ oder kurz GoBD lesen sich durchaus so sperrig, wie der Titel verheißt. Dieses Dokument will im Spannungsverhältnis [i]Odenthal, GoBD für die digitale Buchführung, BBK 17/2013 S. 831 NWB BAAAE-43354 von Unternehmens-IT und Steuerrecht die Pflichten der Unternehmen beschreiben – und zwar sowohl für den sprichwörtlichen Imbiss oder Bäcker an der Ecke bis hin zum DAX30-Unternehmen. Diese Bandbreite hat erwartungsgemäß zu Diskussionen geführt, die Roger Odenthal im letzten Jahr in der BBK beschrieben hat. Jetzt hat die Version 8 der GoBD den Weg an die Öffentlichkeit gefunden, die dem endgültigen Text recht nahe kommen dürfte. Die endgültige Veröffentlichung als BMF-Schreiben wird dieses Jahr erwartet. StB Henning Burlein fasst ab Seite 609 zusammen, welche Erleichterungen für die Unternehmen in die bisherigen Entwürfe eingehen konnten.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2014 Seite 593
SAAAE-67904