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VG Schwerin 30.04.2014 7 A 1141/13, NWB 27/2014 S. 2002

Handelsrecht | Grundbeitragspflicht einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist bereits qua ihrer Rechtsform objektiv gewerbesteuerpflichtig (§ 2 Abs. 2 GewStG) und damit auch zur Zahlung des Grundbeitrags verpflichtet. Die UG stellt dabei als Sonderform der GmbH keine eigenständige Gesellschaftsform speziell für finanzschwache Kleingewerbetreibende dar, sondern ist [i]infoCenter „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ NWB FAAAD-82746 als Einstiegsvariante in die GmbH konzipiert, was ihre Gleichbehandlung mit der GmbH auch im IHK-Beitragsrecht nahe legt. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. auch , NvwZ-RR 2012 S. 141 – zur Freistellung wegen geringen Ertrags).

Anmerkung:

Das VG Schwerin stellt überdies klar, dass die qua Rechtsform gewerbesteuerpflichtige UG allein mit Rücksicht darauf, dass da...

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