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Lohnsteuer | Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale umfasst auch Kosten einer Falschbetankung
Nach dem sind Reparaturaufwendungen infolge der Falschbetankung eines Pkw auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht als Werbungskosten abziehbar.
Der abhängig beschäftigte Kläger hatte im Jahr 2009 auf dem Weg von seinem Wohnort zur Arbeitsstelle an der Tankstelle irrtümlich Benzin anstatt Diesel getankt. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung beantragte er neben der Entfernungspauschale (0,30 € für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte; jetzt: erste Tätigkeitsstätte) den Abzug der durch die Falschbetankung verursachten Reparaturaufwendungen in Höhe von ca. 4.200 €. Das Finanzamt versagte den [i]Eine ausführliche Besprechung der BFH- Urteile vom 20. 3. 2014 - VI R 35/12 und VI R 29/13 lesen Sie in der NWB 28/2014 W...