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Reichweite einer Legal-Due-Diligence-Prüfung
Ein Anwalt ist grds. [i]KG Berlin, Urteil vom 17. 9. 2013 - 7 U 160/12, AnwBl 2014 S. 449nur innerhalb der Grenzen des ihm erteilten Mandats verpflichtet, seinen Auftraggeber umfassend und erschöpfend zu beraten, um ihm seine eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will. Der konkrete Umfang der anwaltlichen Pflichten richtet sich dabei nach dem erteilten Mandat und den Umständen des konkreten Einzelfalls. Hat insoweit der zur Prüfung möglicher mit dem Kauf einer Gewerbeimmobilie verbundenen Erwerbsrisiken hinzugezogene Anwalt den Umfang seiner gutachterlichen Stellungnahme (Legal-Due-Diligence-Report) erkennbar darauf beschränkt, dass seine Begutachtung (nur) unter Zugrundlegung der formalen Korrektheit der ihm vorgelegten Unterlagen erfolgt, ist er seinem Auftraggeber gegenüber [i]infoCenter „Due Diligence (HGB)“ NWB DAAAD-83493nicht verpflichtet, durch gesonderte Risikohinweise oder in anderer Form darüber zu informieren, dass weitergehende abstrakte rechtliche Risiken bestehen, die so aus den vorgelegten Unterlagen nicht ohne Weiteres ersichtlich sind.
Der Vorwurf der Unvollständigkeit des...