Präferenzzoll: Vorabentscheidungsersuchen:
Präferenzzoll bei Einfuhr von beim Transport vermischten gleichen
und austauschbaren Waren verschiedener Ursprungsländer mit gleichem
Präferenzstatus
Leitsatz
Ist
die tatbestandliche Voraussetzung des Art. 74 Abs. 1 Satz 1 Verordnung
(EWG) Nr. 2454/93 (ZK-DVO), wonach die zur Überlassung zum zollrechtlich
freien Verkehr in der Europäischen Union angemeldeten Erzeugnisse
dieselben sein müssen wie die, die aus dem begünstigten Land, als
dessen Ursprungserzeugnisse sie gelten, ausgeführt wurden, in einem
Fall wie dem vorliegenden erfüllt, wenn mehrere Teilmengen Rohpalmkernöl
aus verschiedenen APS-Ausfuhrländern, als deren Ursprungserzeugnisse
sie jeweils gelten, nicht physisch voneinander getrennt ausgeführt
und in die Europäische Union eingeführt, sondern bei der Ausfuhr
jeweils in denselben Tank des Transportschiffes gefüllt und in diesem
Tank miteinander vermischt in die Europäische Union eingeführt werden,
wobei ausgeschlossen werden kann, dass während des Transports dieser
Erzeugnisse bis zu deren Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
andere - insbesondere nicht präferenzbegünstigte - Erzeugnisse in
den Tank des Transportschiffes gelangt sind?
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): JAAAE-67638
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 08.05.2014 - 4 K 142/12