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Quellenbesteuerung vis-a-vis Portfolio-Kapitalanleger und Investmentfonds mit Sitz in Drittstaaten
[i]EuGH, Urteil vom 10. 4. 2014 - Rs. C-190/12 NWB EAAAE-61789Da Art. 63 Abs. 1 AEUV alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs sowohl zwischen den EU-Mitgliedstaaten als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten verbietet, stellt eine an einen unterschiedlichen Sitz der Dividendengläubiger anknüpfende unterschiedliche Besteuerung regelmäßig eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar ( bis 347/11 NWB WAAAE-10415, Santander, Tz. 17). Eine Beschränkung kann nur unter substantiierter Darlegung der Rechtfertigungsgründe erfolgen. Eine bloße Darlegung der Rechtfertigungsgründe durch den betreffenden Mitgliedstaat genügt gerade nicht. Die Rechtsprechung zum Verständnis der Kapitalverkehrsfreiheit betrifft insbesondere Streubesitzbeteiligungen von Pensionsfonds sowie kollektive Investmentvehikel (vgl. insbesondere NWB JAAAC-78161, Amurta; NWB TAAAD-95597, Kommission gegen Deutschland; NWB QAAAE-20714, Kommission gegen Belgien). Durch die insoweit ergangene Rechtsprechung kann zwischenzeitlich als gesichert gelten, dass zumindest in Outbound-Situationen für in d...