IWB Nr. 12 vom Seite 1

EU-Erbrechtsverordnung regelt Erbfälle mit Auslandsbezug

StB Christian Rohde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]EU-Erbrechtsverordnung in ItalienDie neue EU-Erbrechtsverordnung soll Klarheit im Hinblick auf diverse Fragen bei grenzüberschreitenden Erbschaften bzw. Nachlassregelungen innerhalb des Gemeinschaftsraums schaffen. Sie gilt zwar erst für Erbfälle ab dem . Für eine sichere Nachlassplanung sollten ihre Regelungen aber bereits heute beachtet werden. Die Praxisbedeutung der Verordnung ist sehr hoch: Schätzungen zufolge werden jährlich ca. 450.000 derartige Erbschaften eröffnet. Bereits in der IWB 7/2014 haben wir Sie über die Auswirkungen der EU-Erbrechtsverordnung auf das Zivil- und Steuerrecht in Österreich informiert. In unserem aktuellen Top-Beitrag stellt Gruber nun das Erbrecht und die Auswirkungen der Verordnung in Italien dar.

[i]OECD-Arbeitspapier „Transfer Pricing Comparability Data and Developing Countries“ Die OECD hat am ein Arbeitspapier „Transfer Pricing Comparability Data and Developing Countries“ zur Kommentierung veröffentlicht. Das Arbeitspapier geht auf die eingeschränkte Verfügbarkeit und die mangelnde Qualität von Fremdvergleichsdaten in Entwicklungsländern und die daraus resultierenden Probleme bei der Ermittlung von Fremdvergleichswerten mit Hilfe von Datenbanken ein. Die OECD stellt Möglichkeiten zur Verbesserung der Datenverfügbarkeit und zur Bestimmung von fremdüblichen Verrechnungspreisen auch ohne die Nutzung von direkten Fremdvergleichsdaten dar. Schnell/Braun/Köse analysieren das Arbeitspapier in ihrem Beitrag und würdigen die vorgestellten Herangehensweisen auch im Hinblick auf deren Realisierbarkeit.

[i]EU-Beitrittskandidat Albanien? Am haben die EU-Außenminister entschieden, dass der Europäische Rat im Juni 2014 Albanien den Status eines EU-Beitrittskandidaten verleihen soll, soweit Albanien weiterhin Anstrengungen unternimmt und Reformen der Justiz, des Steuerwesens und der Verwaltung sowie den Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität vorantreibt. Am empfahl die Europäische Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament die Vergabe des EU-Beitrittskandidatenstatus an Albanien. Albanien habe große Fortschritte im Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen gemacht, so die Kommission. Bollermann/Dybeli stellen in ihrem Beitrag Albanien als möglichen Investitionsstandort dar und zeigen steuerliche Rahmenbedingungen auf. Nach Ansicht der Autorinnen bietet Albanien bereits heute attraktive steuerliche Bedingungen und vor dem Hintergrund des angestrebten EU-Beitritts seien weitere positive Entwicklungen zu erwarten.

Beste Grüße

Christian Rohde

Fundstelle(n):
IWB 12 / 2014 Seite 1
NWB DAAAE-67491