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NWB BB 7/2014 S. 198

Mietrecht: Bürgschaft statt Kaution möglich

Wer bei einem Mietvertrag keine Kaution zahlen möchte, z. B. um die Liquidität zu schonen, kann alternativ eine Kautionsbürgschaft hinterlegen. Statt einer Kaution zahlt der Mieter dann bei einem Anbieter eine Jahresprovision ab ca. 3,5 % (abhängig u. a. von der Bonität) auf die eigentlich fällige Kautionssumme.

Die Bürgschaft kann in wenigen Minuten online beantragt und die Mail-Bestätigung dem Vermieter vorgelegt werden. Die Urkunde kommt i. d. R. einige Tage nach der Online-Bestätigung.

In Deutschland gibt es mehrere große Anbieter, z. B.

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