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NWB BB 7/2014 S. 198
Kosten für Selbstanzeige steuerlich nicht absetzbar
Wer eine strafbefreiende Erklärung (Selbstanzeige) beim Finanzamt abgibt, darf die Kosten für den Steuerberater, der ihn dabei unterstützt hat, nicht als steuermindernde Werbungskosten absetzen (vgl. NWB BAAAE-31074).